Seit 1995 und bis zu meiner Pensionierung im März 2015 war ich als Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin tätig. Ich stand Kammern für Handelssachen, einer Strafkammer (für Berufungen), einer Strafvollstreckungskammer sowie einer Beschwerdekammer (für Beschwerden in Einzelvollstreckungs– und Insolvenzsachen) vor, im Schwerpunkt aber immer einer Kammer für Handelssachen, sodass meine richterliche Tätigkeit regelmäßig Fällen aus dem Wirtschaftsleben gewidmet war.
In die Zuständigkeit einer Kammer für Handelssachen fallen nach § 95 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) unter anderem
Darunter können Bauprozesse fallen, Klagen von und gegen Versicherungen, speditionsrechtliche Fälle, Anfechtungsverfahren (Anfechtung der Beschlüsse von
Gesellschafterversammlungen) und Klagen zum unlauteren Wettbewerb – um nur wenige Beispiele zu nennen; die Vielfalt der vor einer Kammer für
Handelssachen anfallenden Rechtsstreitigkeiten lässt sich hier nicht wiedergeben.
Vor diesem beruflichen Hintergrund versteht sich die Ausrichtung meiner Rechtsanwaltskanzlei auf Beratung und Vertretung in wirtschaftsrechtlichen Fällen.
Gerne begleite ich aber auch auf anderen Rechtsgebieten.
Meinen Mandanten stelle ich mehr als 35 Jahre forensische Erfahrungen zur Seite, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Vorrangig geht es darum, angemessene Lösungen zu
finden, ohne dass die Gerichte bemüht werden. Ein Prozess ist nur zu führen, wenn kein anderer Weg mehr offensteht.